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BAV-ABLÖSUNG

Haftungsrisiken eliminieren

 

Seit 2002 hat sich die gesetzliche Lage für Arbeitgeber dramatisch verändert.
Was einst als Benefit zur Mitarbeiterbindung gedacht war, hat sich zur verdeckten Haftungsfalle entwickelt: Arbeitgeber haften für alle zugesagten Leistungen, selbst wenn die Verträge über Versicherer oder Pensionskassen laufen. Durch BilMoG und StaRUG sind diese Verpflichtungen heute bilanzwirksam,

mit direktem Einfluss auf Bonität, Kreditwürdigkeit und Geschäftsführerverantwortung.

HAFTUNG VERSTEHEN

Warum klassische bAV-Modelle gefährlich sind

 

Seit der Reform 2002 sind Arbeitgeber für zugesagte Betriebsrenten unmittelbar haftbar, auch dann, wenn Versicherer oder Versorgungsträger die Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen.
Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beitragszahlung, sondern bleibt rechtlich beim Arbeitgeber verankert.

Besonders kritisch: Die entstehenden Unterdeckungssummen müssen laut Handelsgesetzbuch (HGB) zwingend bilanziell ausgewiesen werden, entweder direkt in der Bilanz als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit, oder im Anhang als Verpflichtung.
Dieser Posten spiegelt die potenzielle Nachschusspflicht des Arbeitgebers wider, also jenen Teil, für den er persönlich haftet, wenn die zugesagte Leistung ausfällt.

Unternehmen, die diese Verpflichtung nicht offenlegen, verstoßen gegen handelsrechtliche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Im Ernstfall kann das als Bilanzmanipulation oder Verschleierung gewertet werden, mit entsprechenden haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für Geschäftsführung und Gesellschafter.

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DER BEFREIUNGSSCHLAG

Ablöse der Alt-bAV durch unsere Lösung

 

Die bAV-Ablöse ist kein theoretisches Modell, sondern ein rechtlich und steuerlich fundierter Prozess.
Dabei werden bestehende Versicherungsverträge rechtssicher beendet und die Rückkaufswerte in ein Edelmetalldepot bei unserem exklusiven Partner überführt.
Das Kapital bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge – jedoch außerhalb der Haftung des Arbeitgebers.
Durch eine einvernehmliche Ablösevereinbarung wird die alte Zusage geschlossen und der Arbeitgeber vollständig enthaftet.

Das Ergebnis: Keine Nachhaftung, keine Unterdeckung und keine Bilanzrisiken.

ECHTE SUBSTANZ

Sichere Altersvorsorge durch reale Werte

 

Das neue Modell setzt auf physische Edelmetalle – Gold, Silber, Platin und Palladium, verwahrt im Zollfreilager Embraport.
Jeder Mitarbeiter erhält ein individuell zugeordnetes Depot.
Damit entfällt jedes Versicherungs- oder Insolvenzrisiko. Die Werte gehören dem Mitarbeiter direkt und sie können nicht durch § 314 VAG oder Kürzungsbeschlüsse geschmälert werden.


Für Unternehmen bedeutet das: vollständige Bilanzbereinigung und Stärkung der Eigenkapitalquote.

Finanzdiagramme
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WIN-WIN EFFEKT

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

Arbeitgeber gewinnen Rechtssicherheit, bessere Bonität und steuerlich saubere Strukturen.
Mitarbeiter erhalten eine wertbeständige, transparente und steuerfreie Vorsorge.
Keine intransparenten Überschüsse, keine Krankenversicherungsabzüge, keine Abhängigkeit von Versicherern.

Was bleibt, ist eine moderne, greifbare Form der Altersvorsorge, die Vertrauen schafft – im Unternehmen und bei den Mitarbeitern.

Haftung beenden, Verantwortung sichern.
Lassen Sie uns vertraulich prüfen, wie Ihre bestehende bAV rechtssicher abgelöst und bilanziell bereinigt werden kann.

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